Fachschaftsrat
Bioinformatik

Studierendenvertretung an der Uni Jena

FAQ


Wie viele Menschen studieren Bioinformatik an der Uni Jena?

Hier seht ihr die Entwicklung der Studierendenzahlen seit 2014. Typischerweise sind die Zahlen in den Sommersemestern etwas geringer, weil ein neuer Bachelorjahrgang immer im Wintersemester startet.

Quelle: ↗️ Studierendenstatistik (11.07.2023)

Was müsst ihr tun, wenn ihr im Falle einer Erkrankung nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen könnt?

Seit dem 01.01.2023 werden Krankschreibungen durch Ärztinnen und Ärzte nicht mehr in Papierform ausgedruckt, sondern nur noch digital übermittelt. Da ihr als Studierende natürlich nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität steht, gibt es jetzt ein gesondertes Formular von der Fakultät, dass ihr euch ausdrucken und ausfüllen lassen könnt.

Quelle: ↗️ Neues Verfahren bei Prüfungsunfähigkeit

Für welche Module aus dem Wahlpflichtbereich Biologie könnt ihr euch neben den offiziell in Friedolin gelisteten einschreiben?

Ab dem 01.04.2021 kam es hier zu einigen Veränderungen sowohl im Bachelor als auch im Master. Da manche Module nicht mehr zur Verfügung standen und um das Spektrum insgesamt zu erweitern, wurden neue Vereinbarungen mit der Fakultät für Biowissenschaften getroffen.

Ihr könnt jetzt z. B. Module wie Biophysik und Organische Chemie oder Molecular Developmental Biology hören. Die vollständigen und aktuellen Listen findet ihr jeweils unter den auf unserer Startseite verlinkten Seiten zur Studienorganisation.

Quelle: ↗️ Mitteilungen des Prüfungsamtes

Gibt es eine Anwesenheitspflicht für bestimmte Veranstaltungen?

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten und muss im Einzelfall entschieden werden. Für normale Vorlesungen gibt es in der Regel keine Anwesenheitspflicht. Z. B. bei Übungen oder Seminaren kann es diese geben, allerdings muss dies durch die Lehrperson gut begründet werden.

Wir haben euch hier ein paar Dokumente verlinkt, die die rechtliche Grundlage dafür bilden bzw. diese interpretieren. Wenn ihr begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer verhängten Anwesenheitspflicht für eine bestimmte Veranstaltung habt, dann meldet euch gerne bei uns. Wir versuchen dann, die Angelegenheit im Austausch mit den Lehrpersonen und der Fakultät zu klären.

Quellen:
↗️ Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 (3), Prüfungsordnungen, 10.05.2018)
↗️ Leitlinien für die Überprüfung von Modulbeschreibungen (Senatsbeschluss, 16.06.2015)
↗️ Anwesenheitspflichten für Studierende in Lehrveranstaltungen an Hochschulen (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, 11.03.2015)

Wie oft könnt ihr eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholen?

Jede Modulprüfung kann grundsätzlich ein Mal wiederholt werden, sofern die Erstprüfung nicht bestanden wurde. Solltet ihr auch hier durchgefallen sein, könnt ihr für insgesamt bis zu vier Module eine zweite Wiederholung beantragen, welche automatisch durch das Prüfungsamt genehmigt wird, der sogenannte Drittversuch. Weitere Drittversuche sind nur in Ausnahmefällen möglich. Genauere Details und Besonderheiten dazu findet ihr in der Prüfungsordnung.

Es ist übrigens derzeit noch nicht möglich, ein Wahlpflichtmodul noch mal zu wechseln, nachdem ihr euch für die zugehörige Prüfung angemeldet habt.

Quellen:
↗️ Prüfungsordnung (§ 11, Wiederholung einer Prüfungsleistung, 14.07.2010)
↗️ FAQ der Fakultät (Allgemeine Hinweise und Informationen zum Studium)

Wie viele Punkte benötigt ihr, um nach dem 4. Fachsemester die Leistungsbescheinigung für euren BAföG-Antrag zu erhalten?

Auch wenn ihr zu diesem Zeitpunkt noch nicht wie laut Regelstudienplan 120 ECTS-Punkte erreicht habt, gibt es keinen Grund zur Sorge. Der Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik und Informatik hat am 02.12.2009 beschlossen, dass ihr lediglich 75 ECTS-Punkte vorweisen müsst um die Bescheinigung zu erhalten. Dazu geht ihr dann einfach zum Prüfungsamt und lasst euch das Formblatt 5 des BAföG-Antrags ausfüllen.

Quelle: ↗️ Studiumsrelevante Gremienbeschlüsse (Punkt 4, BAföG-Bescheinigung)

Habt ihr länger Anrecht auf BAföG, wenn ihr im FSR oder einem anderen Gremium der Hochschule aktiv seid?

Das Engagement in studentischen Gremien erfordert unter Umständen viel Zeit und kann dazu führen, dass ihr währenddessen nicht das normale Pensum eines Vollzeitstudiums schafft. Dies wird auch bei der Förderungsdauer für das BAföG berücksichtigt.

Durch eine Gremientätigkeit habt ihr bis zu zwei Semester länger Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die genaue Verlängerung hängt dabei von der Dauer und dem Umfang eurer Mitarbeit ab. Um diese zu bestimmen benötigt das Studierendenwerk zu eurem Hauptantrag das unten verlinkte Formular.

Quellen:
↗️ Fragebogen zur Bestätigung der Gremienarbeit (StuRa, 01.01.2021)
↗️ Antragsformular (nach § 15 Abs. (3) BAföG, Studierendenwerk Thüringen, 08/2019)
↗️ Förderungsdauer (§ 15 BAföG, Bundesministerium der Justiz)